RBA425 Im Prinzip: KI & Datenschutz
Im Gespräch stellt sich Prof. Dr. Alexander Golland vor und berichtet von seinem Wechsel von der FH Aachen an die Hochschule Osnabrück. Dort liegt sein Schwerpunkt nun stärker auf dem Datenschutzrecht, außerdem übernimmt er Lehrveranstaltungen zu Künstlicher Intelligenz und Wettbewerbsrecht. Er beschreibt, dass die neue Stelle näher an seinen Forschungsinteressen liegt.
Anschließend geht es um die Frage, wie Datenschutz und KI im beruflichen Alltag zusammenhängen. Als Beispiel wird die Suche nach einem geeigneten Handwerker über ein KI-System genannt. Golland erklärt, dass im beruflichen Kontext bereits dann personenbezogene Daten verarbeitet werden können, wenn Suchergebnisse auch inhabergeführte Betriebe oder konkrete Namen enthalten. Dann greifen die Pflichten der DSGVO, etwa Rechtmäßigkeit, Transparenz und Verantwortlichkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Einsatz von KI bei Bewerbungen und Personalentscheidungen. Wird etwa ein Lebenslauf in ein KI-System eingegeben, um Informationen aus dem Internet abzugleichen, kann das eine datenschutzrechtlich relevante Verarbeitung sein. Als mögliche Rechtsgrundlage werden vor allem berechtigtes Interesse und in bestimmten Fällen Erforderlichkeit für die Vertragsanbahnung diskutiert. Bei sensiblen Daten, Behörden oder im Beschäftigungskontext gelten zusätzliche Einschränkungen.
Danach wird Artikel 22 DSGVO besprochen. Die Runde diskutiert, wann eine ausschließlich automatisierte Entscheidung vorliegt und wann ein Mensch ausreichend eingebunden ist. Golland betont, dass ein „Human in the Loop“ echte Eingriffsmöglichkeiten haben muss. Er verweist zudem auf die KI-Verordnung, die bei Hochrisiko-Anwendungen menschliche Aufsicht verlangt.
Zum Schluss geht es um praktische Maßnahmen für Unternehmen. Golland empfiehlt, wenige KI-Tools gezielt zu nutzen, kostenpflichtige Versionen einzusetzen, Training soweit möglich zu deaktivieren und Beschäftigte zu schulen. Wichtig seien klare Richtlinien, Dokumentation, ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme sowie ein Widerspruchsmanagement. Außerdem wird das Risiko von Datentransfers in die USA und die mögliche Zukunft des Transatlantic Data Privacy Frameworks angesprochen.
