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IT-Sicherheit und Datenschutz – Vertrauen 

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RBA409 Im Fokus: "Die Künstliche Intelligenz im Urheberrecht" (Jäschke) - Nomos

In dieser Folge sprechen wir über ein juristisch-literarisches Buch zum Thema künstliche Intelligenz im Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht das Werk von Marvin Jeschke, das als überarbeitete und erweiterte Dissertation erschienen ist und die urheberrechtliche Einordnung moderner KI umfassend behandelt.

Wir ordnen das Buch als sehr tiefgehende Gesamtbetrachtung ein, die sich ausschließlich auf das Urheberrecht konzentriert. Behandelt werden dabei sowohl KI-Systeme als auch ihre Arbeitsprozesse und die von ihnen erzeugten Ergebnisse. Das Werk geht dabei weit über eine knappe Einordnung hinaus und arbeitet das Thema sehr detailliert auf.

Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Ergebnisse generativer KI urheberrechtlich geschützt sein können. Wir erläutern, dass nach herrschender Ansicht in der Regel kein Schutz besteht, weil nicht der Mensch, sondern die KI die eigentliche Umsetzung übernimmt. Gleichzeitig werden auch Gegenmeinungen und Sonderfälle angesprochen, etwa wenn Inhalte sehr nah an bestehende Werke heranreichen.

Außerdem geht das Buch auf die KI-Systeme selbst ein und fragt, ob etwa ein Schutz als Computerprogramm denkbar ist. Hervorgehoben wird, dass das Werk nicht nur den aktuellen Stand darstellt, sondern auch Vorschläge macht, wie man mit den praktischen Problemen umgehen könnte, etwa durch ein ergänzendes Leistungsschutzrecht oder mögliche gesetzliche Anpassungen.

Abschließend bewerten wir das Buch als sehr wertvoll für alle, die sich juristisch tief mit dem Thema befassen müssen. Für eine schnelle praktische Orientierung ist es weniger geeignet, für fundierte Analyse und Beratung aber ein umfangreicher Wissensfundus.

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RBA408 Im Test: KI-Tools

Heute kündigen wir eine neue Reihe an, nämlich den Test verschiedener allg. KI-Tools, wie ChatGPT, Gemini, Claude & Co., und auch spezieller jur. KI-Tools (Prime

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RBA407 Im Fokus: "StichwortKommentar Künstliche Intelligenz" (Dornis/Eichelberger/Seckelmann) - Nomos

Es wird ein juristisches Werk zum Thema künstliche Intelligenz vorgestellt, das als Stichwortkommentar aufgebaut ist. Besprochen werden die Herausgeber Tim Dornis, Jan Eichelberg und Margret Seckelmann. Das Buch umfasst 892 Seiten, ist als Hardcover erschienen und kostet 149 Euro.

Das Besondere an dem Werk ist die Struktur: Es folgt nicht einer klassischen Norm-für-Norm-Kommentierung, sondern einzelnen Stichworten. Die Kapitel reichen alphabetisch von „AI as a Service“ bis „Zurechnung und Verantwortung“. Behandelt werden dabei unter anderem Begriffe wie Ethik, Dilemmasituation, Finanzdienstleistungen, Justiz, Lauterkeitsrecht und Bildungswesen.

Inhaltlich wird das Werk als wissenschaftlich tiefgehend beschrieben. Es arbeitet mit vielen Literaturhinweisen und behandelt neben der KI-Verordnung auch weitere Rechtsquellen wie die DSGVO und weitere Richtlinien. Außerdem werden juristische, technische, wirtschaftliche und ethische Aspekte der KI zusammengeführt.

Kritisch angemerkt wird, dass der Praxisbezug teilweise noch stärker hätte ausgearbeitet sein können. So werde etwa der Begriff „KI-System“ nicht als eigenes Stichwort geführt, obwohl er zentral sei. Auch bei der KI-Kompetenz und beim Text- und Data-Mining hätten konkretere Praxisbeispiele und Zusammenfassungen noch mehr Nutzen gebracht.

Trotz dieser Kritik wird das Buch als hilfreiches Nachschlagewerk bewertet, gerade weil man zu konkreten Stichworten schnell einschlägige Informationen findet. Positiv hervorgehoben werden außerdem die heterogene Autorenschaft und die vielfältigen Perspektiven aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Verwaltung.

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RBA406 Im Interview: Andreas Jaspers

Andreas Jaspers wird als Rechtsanwalt, Mitgeschäftsführer der DSZ-Datenschutz-Zertifizierungsgesellschaft und Geschäftsführer der GDD vorgestellt. Im Gespräch geht es um seinen beruflichen Werdegang, seinen Alltag und darum, wie er zu dieser Funktion gekommen ist.

Er berichtet, dass ihn vor allem Sprache interessierte; seine Leistungskurse waren Deutsch und Latein. Ein Gespräch mit einem Jurastudenten habe sein Interesse an Jura verstärkt. Studiert hat er Rechtswissenschaften in Bonn, als einer der ersten Akademiker in seiner Familie.

Zum Jurastudium sagt Jaspers, dass es Disziplin erfordert habe, ihm aber auch half, Sachverhalte sprachlich und strukturiert darzustellen. Früh zeigte sich für ihn ein Bezug zum Arbeitsrecht. Schon im Referendariat arbeitete er in einer Bonner Kanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und hielt zudem Fachvorträge zum Arbeitsrecht in den neuen Bundesländern.

Der Einstieg in den Datenschutz kam über eine Stellenausschreibung der GDD. Er hatte zunächst nur einzelne Bezüge aus dem Arbeitsrecht und wenig technisches Vorwissen. Erste Berührungspunkte gab es im Studium durch eine Einführung in die Rechtsinformatik. Später arbeitete er sich in das Thema ein und bezeichnet den Beschäftigtendatenschutz bis heute als einen seiner Schwerpunkte.

Anfangs war die GDD klein und hatte nur wenige Mitarbeiter. Jaspers begann dort zunächst in einer fachlichen Funktion und übernahm dann mehrfach vertretungsweise die Geschäftsführung. 1997 wurde er schließlich dauerhaft Geschäftsführer. Seine Arbeit umfasst heute vor allem Organisation, Verbandsarbeit und politische Kontakte, während die Mitgliederberatung von weiteren Mitarbeitern übernommen wird.

Zur Entwicklung des Datenschutzrechts erklärt er, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte historisch als Entbürokratisierung gedacht war. Die DSGVO habe dann 2018 zu einem starken Anstieg von Nachfrage, Beratungsbedarf und Mitgliedszahlen geführt. Heute prägen zusätzlich KI-Verordnung, NIS2 und weitere Digitalgesetze seine Arbeit.

Jaspers spricht sich dafür aus, die Rolle des Datenschutzbeauftragten in der DSGVO zu stärken statt sie abzubauen. Eine bloße Streichung der Bestellpflicht würde aus seiner Sicht nicht zur Entlastung führen. Am Ende lobt er die sachliche und wohlwollende Herangehensweise des Gesprächs.

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RBA405 Im Fokus: "Über Leben mit KI" (Schwartmann) - FA Buch

Wir sprechen in dieser Folge über das Buch **„Überleben mit KI – Wie wir uns gegen die Maschine behaupten“** von Rolf Schwartmann. Es handelt sich um ein aktuelles Rezensionsexemplar, das zunächst nur als E-Book vorlag, inhaltlich aber bereits vollständig besprochen werden konnte.

Rolf Schwartmann ist Jurist und als Vorsitzender der GDD mit Datenschutz und Datensicherheit verbunden. Das Buch ist jedoch kein klassisches juristisches Fachbuch, sondern ein allgemein verständlich geschriebenes Sachbuch über Künstliche Intelligenz. Wir ordnen es als leicht zugängliche Mischung aus Technik-, Rechts- und Alltagsthemen ein.

Inhaltlich gliedert sich das Buch in mehrere größere Bereiche, unter anderem zu Grundlagen, Kontrolle und Nutzung von KI. Besonders betont werden Themen wie KI in Bildung, Wissenschaft, Gesundheitswesen und auch im Krieg. Außerdem geht es um den Umgang mit Risiken sowie um einen KI-Pakt als mögliche gesellschaftliche Einhegung.

Wir heben vor allem den Schreibstil hervor: Das Buch erklärt juristische und technische Inhalte einfach, bildhaft und ohne unnötige Fachsprache. Schwartmann arbeitet mit Beispielen, Vergleichen und Abbildungen, sodass das Werk auch für Leser ohne Vorkenntnisse verständlich bleibt.

Unser Gesamteindruck ist positiv. Das Buch vermittelt eine ausgewogene Haltung gegenüber KI: Es warnt nicht nur vor Gefahren, sondern zeigt auch sinnvolle Einsatzmöglichkeiten und den Nutzen der Technologie. Für Leser, die einen verständlichen Einstieg oder eine anschauliche Erklärung zu KI suchen, halten wir es für geeignet.

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